AGB’s

Bei Ankauf wird eine Provision in Höhe von 3,48% inkl. MwSt. auf den Kaufpreis fällig. Zahlbar vom Käufer, fällig bei Kaufvertragsabschluss. Diese Provision ist auch zahlbar, wenn ein Joint Venture oder andere Partnerschaften eingegangen werden. Sie gilt auch bei andersartigen Verträgen, wie z.B. Miete/Kauf/Leasing/Joint Venture, etc.
Die Provision ist unabhängig vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis oder der tatsächlich geleisteten Beteiligung und bleibt fester Bestandteil des Kaufes.
Der Provisionsanspruch gilt ebenso für alle, dem Investor angeschlossenen Gesellschaften, Firmen, etc. sowie für Gesellschaften, welche neu von dem Eigentümer erworben oder für das hier angebotene Objekt gegründet werden. Auch gilt der Provisionsanspruch für die hier zu erwerbende Objektgesellschaft.

HINWEIS / AGB´S:

Dieses Angebot ist freibleibend. Zwischenverkauf, Stornierung und Irrtum sind vorbehalten.
Die von STRATEGIES gemachten Angaben über die Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann STRATEGIES Real Estate daher nicht übernehmen.
Eine Vorkenntnis ist STRATEGIES Real Estate innerhalb von einer Woche schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung muss beinhalten, von wem und wann das Objekt angeboten wurde. Wir weisen darauf hin, dass wir eine Pflicht zum Aufwendungsersatz begründen, falls die Vorkenntnis nicht innerhalb von einer Woche mitteilt wird.

Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werde, daß das angebotene Objekt nicht anderweitig verkauft wird.
Der Empfänger verpflichtet sich, für sich selbst und dessen Mitarbeiter, jegliche Kommunikation mit einem Partner von STRATEGIES Real Estate nur über STRATEGIES Real Estate zu führen und sich andernfalls vorher die schriftliche Genehmigung von W&L einzuholen.
Vertragswidriges Verhalten des Kaufinteressenten berechtigt STRATEGIES Real Estate Schadensersatzansprüche in Höhe der entgangenen Provision geltend zu machen.

Die Provisionspflicht des Käufers/Mieters ist nicht nur durch den Nachweis des Objektangebotes begründet, sondern gleichfalls durch unser Tätigwerden auf seine Objektanfrage. Dies beinhaltet Objektinformationen bezüglich Internet, Homepage und sonstige Kommunikation und die potentiellen Vorarbeiten, welche zur Abwicklung eines Objektverkaufes notwendig sind.
Mit Erteilung des Auftrages erwächst dem Auftraggeber die Verpflichtung, die festgelegte Provision zu zahlen, falls das Rechtsgeschäft zustande kommt. Die Übergabe eines Objektes wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt.

Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Verschuldens des Auftraggebers, durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
Kommt anstelle des eingeleiteten Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande, so ist die hierfür vorgesehene Provision zu zahlen. Dasselbe gilt für die Fälle, in denen innerhalb einer zwei Jahresfrist vom Tage des rechtsverbindlichen Zustandekommens eines Geschäftes zwischen den von uns nachgewiesenen Interessenten ein weiteres Geschäft zustande kommt, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes darstellt.

Es gilt schon der Nachweis des Kontaktes als Tätigkeit erbracht, sofern es hierdurch binnen von 2 Jahren zu einem Vertragsabschluss kommt.
Tätigkeit für den anderen Teil ist STRATEGIES Real Estate gestattet. Wir weisen unsere Kunden ausdrücklich darauf hin, dass wir als Makler sowohl für die Verkäufer-/Vermieter- als auch für die Käufer-/Mieterseite provisionspflichtig tätig sind.